Autohalle - W. Kohl

 AGB Autohalle Kohl

Stand: 03/2016

 

§1 Allgemeines 
1. Diese ABG gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa. Autohalle W. Kohl, Inhaber Florian Schmidt, Oberthürstraße 9 in 97070 Würzburg , Werkstatt Max – Planck – Str. 5 in 97204 Höchberg. (Vermieter) und dem Mieter (Verbraucher §13 BGB und/oder Unternehmer §14 BGB). Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. 
2. Die Leistung erfolgt ausschließlich zu den unten aufgeführten Geschäftsbedingungen.


§2 Vertrag 
1.Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit Annahme durch Unterzeichnung des Mietvertrages durch den Vermieter bzw. deren Vertreter zu Stande. Der Mietvertrag endet bei vertragsgemäßer Rückgabe der Mietsache und Begleichung der Rechnung über die Mietgebühr. 
2. Der Mieter mietet gegen Entgelt einen Reparaturplatz für Kraftfahrzeuge. Gegenstand der Überlassung ist die bloße Gebrauchsüberlassung der Räumlichkeiten und der gegen Entgelt vermieteten Werkzeuge. Der Vermieter schuldet keine Aufbewahrung im Sinne der Übernahme einer Obhut. 
4. Das Betreten der Mietwerkstatt erfolgt auf eigenes Risiko und in eigener Verantwortung. Für Minderjährige ist der Aufenthalt in der  Werkstatt ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten verboten.


§3 Pflichten des Vermieters 
1. Der Vermieter bzw. das von ihm beauftragte Aufsichtspersonal kann beratend tätig werden hinsichtlich dem sachkundigen Benutzen von Werkzeugen und Maschinen und der Ausführung von Reparaturen. Der Mieter hat jedoch keinerlei Anspruch auf Hilfestellung und Beratung. Anweisungen des Vermieters oder des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.

2. Der Vermieter kann auf Anfrage Werkzeug zur Verfügung stellen, ein Anspruch hierauf besteht nicht. Der Vermieter gewährleistet den einwandfreien Zustand der vermieteten Werkzeuge.

 

§6 Haftung des Vermieters 
1. Der Vermieter haftet nicht für privates Werkzeug sowie Reparaturen des Mieters. 

2. Der Vermieter haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Gesundheit, Leben und Körper, die auf einer Pflichtverletzung fahrlässiger oder vorsätzlicher Art zurückzuführen sind. Ebenso für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtenverletzungen sowie Arglist beruhen. 

3. Beratung zur vom Mieter durchgeführten Reparatur geschieht unverbindlich und ohne Gewähr.

4. Eine umfänglichere Haftung ist ausgeschlossen.

5. Die Beschränkung der Haftung durch oben aufgeführte Regularien gilt ebenso für Mitarbeiter und Vertreter des Vermieters.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, alle Kunden an seinem Geschäftssitz zu verklagen. 

 

§4 Pflichten des Mieters und dessen Hilfspersonen 
1. Der Mieter sorgt eigenverantwortlich für der ausgeführten Reparatur entsprechende Arbeits- und Schutzbekleidung. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden und Gesundheitsbeeinträchtigungen, die auf Grund mangelhafter Schutzvorkehrungen entstehen.

2. Der Mieter ist zum sorgsamen Umgang mit dem angemieteten Werkzeug verpflichtet, ebenso zum Schadensersatz im Falle der Beschädigung oder Entwendung. Dies gilt auch für die zum Reparaturplatz gehörenden Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände.

3. Der Mieter muss den angemieteten Reparaturplatz sauber und aufgeräumt hinterlassen. Sämtliche Verschmutzungen sind zu beseitigen. Die Kosten für die Entsorgung angefallener Materialien sind in der aktuellen Preisliste einzusehen.

 

§8 Haftung Mieter 
1. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für sämtliche durch ihn oder seine Hilfspersonen verursachte Schäden am Reparaturplatz, der Werkstatteinrichtung und der gemieteten Werkzeuge., Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. 
2. Durch ihn verursachte Beschädigungen hat der Mieter in vollem Umfang zu erstatten, Materialwert ebenso wie Montagekosten.


§5 Preise und Zahlungsbedingungen 
1. Die geltenden Preise sind in der aktuellen Preisliste die in der Werkstatt aushängt und auf der Internetseite einsehbar ist zu entnehmen. Besondere vereinbarte individuelle Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.


§10 Kündigung 
1.Zuwiderhandlung gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei unangemessenem Verhalten, kann der Vermieter von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Die gesetzlichen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt. 


Autohalle Kohl

Max-Planck-Str. 5

97204 Höchberg